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Zoll

Der Begriff Zoll bezeichnet

a) (v. spätlat: telonium aus griech: telonion Zollhaus)

  1. eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Von praktischer Bedeutung ist in der EU heute nur noch der Einfuhrzoll aus Nicht EU-Ländern. Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Siehe auch Zoll (Abgabe).
  2. die Behörde, die die Zölle und Verbrauchsteuern erhebt, z.B. die deutsche Bundeszollverwaltung, die österreichische Zollwache oder eine andere Zollverwaltung

b) (v. mittelhochdeutsch: zol abgeschnittenes Stück Holz)
  1. eine teilweise veraltete Längeneinheit (2,2 - 3 cm Zeichen: '')
  2. das englische Zoll mit einer Länge von 25,4 mm = 1 Inch
  3. das französische Zoll mit einer Länge von 27,07 mm = 1 pouce
  4. das preußische Zoll mit einer Länge von 37,662 mm
  5. das amerikanische Zoll mit einer Länge von 25,40005 mm

„Zoll“
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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