Zeitwert
Der Zeitwert eines Wirtschaftsgutes (einer Anlage) ist der um die Summe der bisherigen planmäßigen Abschreibungen verminderte Anschaffungswert. Da das abnutzbare Anlagevermögen (zum Beispiel Gebäude und Maschinen) im Laufe der Zeit an Wert verliert, wird für die Buchhaltung und Kostenrechnung jährlich ein bestimmter Geldbetrag (AfA) abgeschrieben (abgesetzt).
Zeitwert = Anschaffungswert - bisherige Abschreibung
siehe auch: Wiederbeschaffungswert
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