Der Ausdruck Wette bezeichnet die bei einer Meinungsverschiedenheit getroffene Übereinkunft, wonach diejenige Partei, deren Behauptung sich als unrichtig erweisen wird, eine bestimmte Sache oder Geldsumme verwirkt haben soll und an die andere Partei auszuhändigen hat. Dies dient der Bekräftigung der jeweils eigenen Argumente. Es besteht ein gewisser Unterschied zum Spiel bzw. Glücksspiel dergestalt, dass Wettgewinne unter Umständen einklagbar sind, Spielgewinne dagegen nicht.
Namensträger:
Wilhelm Martin Leberecht de Wette, Theologe
Wolfram Wette, Historiker
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