Verkehr
1. Verkehr ist die meist zielgerichtete oder zweckbestimmte Bewegung von Personen, Gütern oder Daten in einem örtlich, zeitlich oder sachlich definierten Raum, i.d.R. unter Zuhilfenahme eines Verkehrsmittels. Für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs sorgen umfangreiche und detaillierte Regeln (Verkehrsrecht, Protokolle). Die Aufstellung dieser Regeln sowie die Überwachung von deren Einhaltung obliegt den Verkehrsministerien des Bundes und der Länder, den Verkehrsreferaten der Landkreise und Kommunen, sowie der Polizei, bzw. spezieller Einrichtungen (z.B. Flugsicherung, Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Wasserschutzpolizei, Datenschutzbeauftragte/r).
Die Verkehrspolitik trifft die Entscheidung über die Gestaltung des Verkehrs und den Bau und Ausbau von Verkehrsanlagen.
Je nach Definitionsebene unterscheidet man:
2. Verkehr, gesellschaftlicher: Umgang zwischen Menschen (Briefverkehr, Fremdenverkehr, geschäftlicher Verkehr, Geschlechtsverkehr, er verkehrt in besseren Kreisen usw.)
Siehe auch: Verkehrswege, Verkehrsmittel, Verkehrspsychologie, Kraftmaschine (Motor), Themenliste Straßenbau, Themenliste Straßenverkehr, Themenliste Fahrzeugtechnik
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