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Verfolgung von Minderheiten

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Verfolgung von Minderheiten durch die umgebende Mehrheit oder deren Organen.

Insbesondere sind Verfolgungen mit einem oder mehreren der folgenden Charakteristika gemeint:

Dieser Artikel beschreibt nimmt die Resolution 217 A (III) der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Maßstab für Minderheitenverfolgungen

Inhalt
1 Abgrenzungsprobleme
2 Verfolger
3 Legitimation der Verfolgungen
4 Gründe der Verfolgung
5 Ausmaß der Verfolgung
6 Reaktionen der Mehrheit
7 Reaktionen der Minderheit
8 Beispiele

Abgrenzungsprobleme

Es ist schwierig, objektive, überall gültige Standards von Recht und Unrecht zu setzen, da alle von Menschen definierten Rechtsnormen durch den Menschen in Frage gestellt werden können. Das gilt für die Idee des Naturrechts, oder das Völkerrecht ebenso wie für Offenbarungen an einzelne Religionsgemeinschaften.

Wenn in einem philosophischen oder politischen Modell die Gemeinschaft höher gewertet wird als der einzelne Mensch, kann das zur Legalisierung von Minderheitenverfolgung führen.

Insbesondere in früheren Gesellschaften waren ethnische Herkunft, Religion, Kultur und Organisationsform (Gruppe, Staat) eng miteinander Verbunden, teilweise sogar vollständig kongruent. Teilweise ist dies auch heute noch so. Eine Abweichung eines Parameters konnte zum Ausschluss aus der Gemeinschaft führen. Dieser Mechanismus wird gelegentlich als überlebensnotwendig eingestuft. Verschiedene Gedanken Friedrich Nietzsches können in diesem Sinne aufgefasst werden.

Auch die Unterscheidung der Minderheitenverfolgungen von der Ahndung individueller Verbrechen kann schwierig sein, da es öfters vorkommt, dass die Verfolgung darin besteht, dass die verfolgte Minderheit irgendwelcher Verbrechen angeklagt wird (Gotteslästerung, Verschwörung, etc.)

Von daher kann die zur Verfolgungszeit geltende Rechtslage nicht entscheidend sein, bei der Beurteilung, ob eine Minderheitenverfolgung vorliegt.

Verfolger

Zur Verfolgung von Minderheiten kam es in nahezu allen Epochen der Menschheitsgeschichte. Unterscheiden kann man prinzipiell: Folgende Mechanismen sind dabei möglich: Staatsformen ohne Gewaltentrennung, haben sich als besonders anfällig für Minderheitenverfolgungen gezeigt. Demgegenüber gilt die Gewaltenteilung in modernen Demokratien als relativ unanfällig. Ein in der Staatsform begründeter absoluter Schutz vor Minderheitenverfolgungen ist jedoch utopisch.

Legitimation der Verfolgungen

Oft sollten Verfolgungen durch scheinbar objektive Argumente legitimiert werden. Dazu zählen: Diese Argumente konnten dann dazu genutzt werden, Normalbürger zu Unterstützung der Verfolgung bis hin zu Gewaltexzessen zu bewegen. Das konforme Verhalten des Einzelnen zu einem menschenfeindlichen Rechtssystem stellt vielfach ein Problem bei der Aufarbeitung von Diktaturen dar.

Gründe der Verfolgung

Nicht immer werden die Gründe für eine Minderheitenverfolgung offen benannt. Auch in Fällen, in denen der Verfolgungsgrund direkt aus beispielsweise religiösen Texten ableitbar ist, spielen oft wirtschaftliche oder politische Interessen eine wesentliche Rolle bei der Verfolgung. Wirtschaftliche Gründe können Auslöser von Minderheitenverfolgungen sein, insbesondere wenn die Minderheit durch wirtschaftlichen Erfolg charakterisiert ist. Die geistige Abweichung von einem weltanschaulichen, theologischen oder politischen Modell kann dann Anlass für eine Minderheitenverfolgung sein, wenn die Vertreter der Meinung, von der abgewichen wird, gleichzeitig über politische oder kulturelle Macht verfügen. Dies ist vor allem in totalitären Systemen der Fall.

Verschiedene Geisteswissenschaftler (z.B. Friedrich Nietzsche, Hannah Arendt, René Girard) versuchten, die Mechanismen von Verfolgung und Unterdrückung zu beschreiben.

Girard's Theorie über die Mimetik und den Sündenbockmechanismus beschreibt beispielsweise das Ausmachen eines schuldfreien Sündenbockes innerhalb einer Gesellschaft als existenzsichernd und einend für die Gemeinschaft.
Gleichzeitig hält er es für wesentlich, diesen Mechanismus zu durchschauen und zu überwinden, da er das Gewalt an unschuldigen Opfern für nicht hinnehmbar hält. Für diese Theorie spricht, das totalitäre Systeme die Mehrheit oft massiv gegen Minderheiten mobilisierten, auch wenn damit objektive wirtschaftliche Nachteile verbunden waren.

Ausmaß der Verfolgung

Die gegen die Minderheit angewandte Gewalt kann vielfältige Intensitäten und Charaktere besitzen. Möglichkeiten sind: Im Extremfall gipfelt die Verfolgung in Gewaltexzessen. Dabei kommt es zu Verschleppungen und Tötungen von Personen, die durch wenige Merkmale (z.B. Wohnort, Religion, Hautfarbe) charakterisiert werden. Diese Gewaltexzesse können spontan entstanden oder institutionell organisiert sein.

Reaktionen der Mehrheit

Die Bewältigung der erlebten Gewalt kann auf verschiedene Arten stattfinden. Eine kritische und sachliche Auseinandersetzung mit dem Problem ist sicherlich anzustreben, erfolgt aber oft genug erst nach radikalen Systemwechseln und / oder Generationen später. Oft dominieren Verdrängung und Leugnung - oder aber Legitimationsversuche. Stellen sich einzelne Individuen oder Gruppen der Mehrheit auf die Seite der Minderheit, droht ihnen nicht selten das gleiche Schicksal, wie der verteidigten Minderheit.

Reaktionen der Minderheit

Die persönliche und kulturelle Bewältigung des Erlebten durch die verfolgte Minderheit ist oft sehr schwierig. Während der Verfolgung können alle Facetten zwischen stoischem Erdulden und offenem Widerstand vorkommen. Auch die Verleugnung der Zugehörigkeit zur Minderheit oder eine Angleichung an die Verfolger sind möglich. Nach dem Ende der Verfolgung kann das Erlebte verdrängt oder glorifiziert (Märtyrer) werden. Möglich ist sowohl ein aufleben der Minderheitencharakteristika (z.B. Religion oder Kultur) oder deren endgültiges Absterben. Es kommt auch immer wieder zu gewaltsamen Gegenreaktionen, die dann denn Charakter einer Minderheitenverfolgung der ehemaligen Mehrheit haben können.

Beispiele

Verfolgte Minderheit Mehrheit Verfolgung durch Zeit siehe (Wikipedia)
Christen Römisches Reich Staat 1. Jahrhundert bis 314

Christenverfolgung, Toleranzedikt von Mailand


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.