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Verfassung von Berlin

Die Verfassung von Berlin (VvB) vom 1. September 1950, wurde in der Neufassung am 8. Juni 1995 vom Abgeordnetenhaus beschlossen und von den Berlinern in der Volksabstimmung am 22. Oktober 1995 mehrheitlich bestätigt.

Struktur und Inhalt

Die Verfassung von Berlin ist in 9 Abschnitte und 89 Artikel gegliedert:

Vorspruch:

In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen und dem Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen, hat sich Berlin, die Hauptstadt des vereinten Deutschlands, diese Verfassung gegeben:

  1. Die Grundlagen
  2. Die Grundrechte
  3. Die Volksvertretung (das Abgeordnetenhaus von Berlin)
  4. Die Regierung (der Senat von Berlin)
  5. Die Gesetzgebung
  6. Die Verwaltung
  7. Die Rechtspflege
  8. Das Finanzwesen
  9. Übergangs- und Schlussbestimmungen


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