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Verfassung für Rheinland-Pfalz

Die Verfassung für Rheinland-Pfalz stammt vom 18. Mai 1947 und wurde zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2000.

= Gliederung =

Inhalt
1 Vorspruch (Präambel)
2 Erster Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten
3 Zweiter Hauptteil Aufbau und Aufgaben des Staates

Vorspruch (Präambel)

''Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller menschlichen Gemeinschaft, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, das Gemeinschaftsleben nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern und ein neues demokratisches Deutschland als lebendiges Glied der Völkergemeinschaft zu formen, hat sich das Volk von Rheinland-Pfalz diese Verfassung gegeben:''

Erster Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten

I. Abschnitt: Die Einzelperson

1. Freiheitsrechte

2. Gleichheitsrechte

3. Öffentliche Pflichten

II. Abschnitt: Ehe und Familie

III. Abschnitt: Schule, Bildung und Kulturpflege

IV. Abschnitt: Kirchen und Religionsgemeinschaften

V. Abschnitt: Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände

VI. Abschnitt: Die Wirtschafts- und Sozialordnung

VII. Abschnitt: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Zweiter Hauptteil Aufbau und Aufgaben des Staates

I. Abschnitt: Die Grundlagen des Staates

II. Abschnitt: Organe des Volkswillens

1. Der Landtag

2. Die Landesregierung

III. Abschnitt: Die Gesetzgebung

IV. Abschnitt: Finanzwesen

V. Abschnitt: Die Rechtsprechung

VI. Abschnitt: Die Verwaltung

VII. Abschnitt: Der Schutz der Verfassung und der Verfassungsgerichtshof

VIII. Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.