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Zur Vorbereitung zur Schaffung einer Verfassung wurde ein Ausschuss gebildet, zu dem 12 Teilnehmer je Partei von diesen benannt wurden. Teilnehmer des Beratenden Landesausschusses 26. Februar - 14. Juli 1946 starweb.hessen.de/tabellen/blaabgeordnete.pdf waren unter anderen:
Am 30. Juni 1946 fanden Wahlen zur verfassungsberatenden Landesversammlung statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 71% erzielte die SPD 44,3%, die CDU 37,3%, die KPD 9,7% und die LDP 6 %.
Teilnehmer der verfassungsberatenden Landesversammlung 15. Juli - 30. November 1946 waren starweb.hessen.de/tabellen/vlvabgeordnete.pdf
Die Landesversammlung verabschiedete am 30. September 1946 den historischen Hessischen Verfassungskompromiss, der in Artikel 41 Sozialisierungen in den Bereichen Bergbau, Eisen und Stahl, Energie und Verkehr vorsieht. Weitere wichtige Punkte mit Verfassungsrang sind: Anerkennung der Würde und Persönlichkeit des Menschen auch in der Ökonomie, das Recht auf Arbeit, den Achtstundentag, einen 12tägigen Mindesturlaub, das Streikrecht sowie ein einheitliches Arbeitsrecht für Arbeiter, Angestellte und Beamte proklamiert, wobei die Aussperrung untersagt bleibt.
Somit ging durch die zeitliche Nähe der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus die sozialen Komponenten viel weiter, als in den später verabschiedeten Landesverfassungen der anderen Bundesländer.
Eine juristische Kuriosität stellt Artikel 21 dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann. Obwohl der entsprechende Passus bis zum heutigen Tag nicht aus der Verfassung gestrichen wurde, besitzt er durch die Abschaffung der Todesstrafe im Grundgesetz keinen Gültigkeit
Am 1. Dezember 1946 trat die hessische Verfassung als erste deutsche Nachkriegsverfassung durch Volksabstimmung mit 76,4% für die Gesamtverfassung und 72% für den Sozialisierungsartikel 41 in Kraft.
Weitere Personen am Prozess der Entstehung der Hessischen Verfassung:
siehe auch: Verfassung, HessenStruktur und Gliederung
Präambel
Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen
Gleichheit und Freiheit
Grenzen und Sicherung der Menschenrechte
Staatsziel Umweltschutz
Artikel 26a Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten
Staat, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Erziehung, Bildung, Denkmalschutz und Sport
Gemeinsame Bestimmung für alle Grundrechte
Zweiter Hauptteil: Aufbau des Landes
Das Land Hessen
Völkerrechtliche Bindungen
Die Staatsgewalt
Der Landtag
Die Landesregierung
Die Gesetzgebung
=Die Rechtspflege
Der Staatsgerichtshof
Die Staats- und die Selbstverwaltung
Das Finanzwesen
Der Schutz der Verfassung
Übergangsbestimmungen
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