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Verfassung des Landes Baden-Württemberg

Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg ist am 19. November 1953 in Kraft getreten. Im Laufe der Zeit wurde die Verfassung 18 Mal geändert, zuletzt am 9. Juni 2000. Die Verfassung wurde am 11. November 1953 bekannt gegeben. Der Aufbau sieht folgendermaßen aus:

Inhalt
1 Vorwort
2 Erster Hauptteil - Vom Menschen und seinen Ordnungen
3 Zweiter Hauptteil - Vom Staat und seinen Ordnungen

Vorwort

Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, und entschlossen, dieses demokratische Land als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem vereinten Europa, dessen Aufbau föderativen Prinzipien und dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, zu gestalten und an der Schaffung eines Europas der Regionen sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken, hat sich das Volk von Baden-Württemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und den Grundrechten der Deutschen kraft seiner verfassunggebenden Gewalt durch die Verfassunggebende Landesversammlung diese Verfassung gegeben.

Erster Hauptteil - Vom Menschen und seinen Ordnungen

Mensch und Staat

Artikel 1 - 3c

Religion und Religionsgemeinschaften

Artikel 4 -10

Erziehung und Unterricht

Artikel 11 - 22

Zweiter Hauptteil - Vom Staat und seinen Ordnungen

Die Grundlagen des Staates

Artikel 23 -26

Der Landtag

Artikel 27 - 44

Die Regierung

Artikel 45 -57

Die Gesetzgebung

Artikel 58 - 64

Die Rechtspflege

Artikel 65 - 68

Die Verwaltung

Artikel 69 - 78

Das Finanzwesen

Artikel 79 - 84

Schlussbestimmungen

Artikel 85 - 94

siehe auch: Verfassung, Grundgesetz, Baden-Württemberg
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.