Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Der völkerrechtliche Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde juristisch zuerst 1946 zur Verfolgung der Nazi-Verbrechen definiert (siehe auch Völkermord). Dieses Vorgehen war damals umstritten, da nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden können, die nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen werden (damit soll Willkür bei Strafmaß und Definition des Straftatsbestands verhindert werden).
Seit dem 1. Juli 2002 besteht der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag als ständige Institution zur Verfolgung dieser Verbrechen. Der ICC berücksichtigt den oben genannten Rechtsgrundsatz und darf nur Straftaten verfolgen, die nach dem Inkrafttreten des internationalen Strafrechts begangen werden.
Am selben Tag trat in Deutschland mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ein nationales Völkerstrafrecht in Kraft, das unter Berufung auf die UN-Charta auch rückwirkend angewandt werden kann. Nach diesem Gesetz ist jedes deutsche Gericht befugt, Völkerrecht zu verhandeln, unabhängig davon, ob das Verbrechen auf deutschem Boden begangen wurde, ob deutsche Staatsbürger daran beteiligt sind oder ob die Beschuldigten sich zum Zeitpunkt der Klageerhebung auf deutschem Boden befinden. Damit ist das deutsche Völkerstrafrecht noch weitgehender, als das bis dahin umfassendste Völkerrechtsgesetz aus Belgien. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind dort in bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/__7.html § 7 VStGB geregelt.
Teilweise wird vertreten, der Ausdruck müsse richtigerweise »Verbrechen gegen die Menschheit« heißen, da der im Original englische Begriff "Crime against Humanity" mit "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" sinnentstellend übersetzt sei. In der Tat bedeutet Humanity in diesem Kontext Menschheit, nicht Menschlichkeit, im deutschen Sprachraum hat sich aber die eigentlich inkorrekte Übersetzung durchgesetzt.
Liste der Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(unvollständig und subjektiv. Ob eine Tat als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet wird hängt zum Teil sehr von der politischen Anschauung ab.)
- 1915-1918: Giftgaseinsatz im Ersten Weltkrieg
- 1915-1916: Der türkische Genozid an den Armeniern
- 1937-1945: Angriffskrieg von Japan gegen China, der mit schweren Verbrechen an chinesischen Zivilisten einhergeht
- 1933-1945: Massenmord an Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen und Kommunisten durch die deutschen Nationalsozialisten in Europa (Holocaust)
- 1938-1943: gezielte Vertreibung und Ermordung von Tschechen, Polen, Russen und weitere Nationen in Europa, Afrika und Asien durch die deutsche Wehrmacht, Waffen-SS und verbündete Nationen. (siehe auch Zweiter Weltkrieg)
- 1944-1945: Gezielte Bombardierung von Wohngebieten deutscher Städte durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg
- 1945-1949: Vertreibung der Deutschen und ethnisch Deutschen aus Ostpreussen und deutschen Ostgebieten, der Tschechoslowakei (Benesch-Dekrete) und anderen osteuropäischen Ländern in Folge der Geschehnisse im Zweiten Weltkrieg.
- 1917-1953: Zahlreiche Verbrechen durch den kommunistischen Staatsapparat in der Sowjetunion (siehe: Stalinismus)
- 1945: Abwurf von zwei Atombomben über Nagasaki und Hiroshima und Bombardierung Tokios mit Napalm durch die USA.
- 1962-1975: Einsatz von Napalm und anderen chemischen Kampfmitteln in Vietnam durch die USA
- 1966-1976: Kulturrevolution in China mit politischen Säuberungen, denen mehrere Millionen Menschen in China und den autonomen Gebieten zum Opfer fielen.
- 1975-1979: Massenmord durch die Roten Khmer unter Pol Pot, Kambodscha
- 1973-1989: Politische Morde und Folterungen unter der Militärdiktatur von Augusto Pinochet, Chile
- 1976-1982: Politische Morde und Folterungen unter der Militärdiktatur in Argentinien
- 1975-1981 Genozid in Osttimor (der Konflikt hält mit verminderter Intensität bis 1998/1999 an)
- 1983-laufend: Mehrere Millionen Tote durch Völkermord an Schwarzafrikanern im Sudan. www.gfbv.de/voelker/afrika/sudan.htm Bericht der Gesellschaft für bedrohte Völker
1994: 500.000 Menschen getötet im Bürgerkrieg zwischen Hutu und Tutsi in Ruanda
1991-1999: Schwere wechselseitige Kriegsverbrechen im jugoslawischen Bürgerkrieg.
1996-2001: Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch das radikal-islamische Taliban-Regime in Afghanistan
1949-heute: Zahlreiche Menschenrechtsverletzung durch das kommunistische China, z.B. in Tibet, Ost-Turkestan und der Süd-Mongolei.
Da bislang eine unabhängige Institution zur Be- und Verurteilung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit fehlte (einzige Ausnahmen waren die Ad Hoc-Tribunale von Nürnberg und Tokio nach dem zweiten Weltkrieg sowie von Den Haag für Ex-Jugoslawien, Arusha (Tansania) für Ruanda und New England, Freetown für Sierra Leone), basiert die vorstehende Liste nicht auf juristischen Urteilen. Abgesehen von den jeweiligen Verursachern der aufgelisteten Verbrechen besteht jedoch ein breiter Konsens unter Völkerrechtlern und Menschenrechtsorganisationen, auch wenn eine nachträgliche Strafverfolgung unwahrscheinlich scheint.
Da auch der Internationale Strafgerichtshof bisher nicht von allen Nationen anerkannt wird, bestehen auch Zweifel, ob zumindest zukünftig eine juristische Durchsetzung der allgemein anerkannten Menschenrechte (siehe UN-Charta) gelingen wird.
Siehe auch: Amnesty International, Krieg, Verbrechen kommunistischer Regierungen
Weblinks:
- bmj.bund.de/exec/redirect.phtml?sid=3d6073f3eedbc6f50f03306dab2385d9&target=/frames/ger/service/gesetzgebungsvorhaben/10000582/index.html deutsches Völkerstrafrecht
un.org/Depts/german/internatrecht/roemstat1.html Römisches Statut
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