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| Amtssprache | Latein, Italienisch | ||||
| Hauptstadt | ----- | ||||
| Staatsform | Absolute Wahlmonarchie, Souveränes Bistum | ||||
| Staatsoberhaupt | Papst Johannes Paul II | ||||
| Kardinalstaatssekretär | Angelo Sodano | ||||
| Fläche | 0,44 km² | ||||
| Einwohnerzahl | 464 Einwohner | ||||
| Bevölkerungsdichte | 1.055 Einwohner pro km² | ||||
| Unabhängigkeit | 11. Februar 1929 (Lateranvertrag) | ||||
| Währung | Euro | ||||
| Zeitzone | UTC+1 | ||||
| Nationalhymne | Inno e Marcia Pontificale | ||||
| Kfz-Kennzeichen | V | ||||
| Internet-TLD | .va | ||||
| Vorwahl | +379 | ||||
| Inhalt |
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1 Geschichte 2 Politik 3 Geographie 4 Wirtschaft/Finanzen 5 Bevölkerung 6 7 |
Geschichte
Der Amtssitz der Päpste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, sondern der Lateranspalast.
"Vatikan" bezeichnete zunächst einen am rechten Tiberufer gelegenen Hügel Roms (mons vaticanus).
Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein kleiner Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus begraben wurde. Schon wenig später baute man dort eine erste Kirche, und im 4. Jahrhundert ließ Kaiser Konstantin an ihrer Stelle eine große Grabeskirche errichten - St. Peter. Die Kathedrale des Papstes blieb jedoch die Lateranbasilika.
Mit Zerfall des römischen Reiches erhoben die Päpste sich unter Berufung auf die so genannte "konstantinische Schenkung" zu Herren über einen eigenen Staat ("Kirchenstaat"). 751 wurde ihnen dieser Staat durch die Pippinische Schenkung endgültig garantiert.
Bis ins 19. Jahrhundert erstreckte sich der Kirchenstaat über das heutige Mittelitalien, allerdings wurde 1798 im Zuge der französischen Revolution das Gebiet zur Republik erklärt, 1808 wurden die Territorien dem Königreich Italien einverleibt. Der Wiener Kongress stellte den Kirchenstaat jedoch wieder her.
Im Zuge der italienischen Einigung wurde der Kirchenstaat durch König Viktor Emmanuel II. im Jahre 1870 besetzt. Erst durch die so genannten Lateranverträge von 1929 zwischen Papst Pius XI und dem italienischen Staat wurde der Kirchenstaat wieder als souveräner Staat festgelegt. Laut diesen Verträgen umfasst er aber nur noch das von einer Mauer begrenzte Gelände um den Petersdom.
Politik
Der Staat der Vatikanstadt steht unter der Autorität des Heiligen Stuhls (nach internationalem Recht ein weiteres souveränes, jedoch nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt), Staatsoberhaupt ist der Papst. Bestimmte Besitzungen des Heiligen Stuhls in und um Rom haben gemäß den Lateranverträgen exterritorialen Status, ohne aber Teil vatikanischen Territoriums zu sein. Für die Sicherheit des Staates sind die Schweizer Garde und der vatikanische Gendarmeriekorps zuständig.
Der Papst besitzt als das Staatsoberhaupt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates). Außer in den Fällen, in denen der Papst einen Auftrag sich selbst oder besonderen Regierungsmitgliedern vorbehalten will, regiert eine besondere Kommission, deren Mitglieder auf immer fünf Jahre gewählt werden, und deren Leiter der Kardinalssekretär ist. Während der Sedisvakanz, also der Zeitspanne zwischen dem Tod des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, verfügt das Kardinalskollegium über alle Befugnisse des Papstes, wobei natürlich die vordringliche Aufgabe die Ausrichtung der Papstwahl, die im so genannte Konklave stattfindet, zu sehen ist. Diese muss spätestens 20 Tage nach dem Tod des Papstes beginnen. Gesetzliche Bestimmungen, die vom Kardinalskollegium während der Sedisvakanz erlassen wurden, sind nur in dringlichen Fällen zulässig, in ihrer Wirksamkeit auf die Dauer der Sedisvakanz begrenzt, es sei denn, dass sie durch den neugewählten Papst nach den Vorschriften des kanonischen Rechts bestätigt werden.
Die Judikative besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Appellations- und einem Kassationshof. Urteile werden im Namen des Papstes gefällt. Dieser hat nach dem Staatsgrundgesetz das Recht in jedweder Straf- oder Zivilsache und in jedweder Phase allumfassend einzugreifen. Er kann beispielsweise die Entscheidungsbefugniss in einem Prozess einer speziellen Instanz oder auch sich selbst übertragen. Rechtsmittel sind in solchen Fällen nicht mehr zulässig.
Der Staat der Vatikanstadt nimmt in der Regel keine diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auf, sondern überlässt dies dem Heiligen Stuhl. Er ist somit auch kein Mitglied der Vereinten Nationen (während der heilige Stuhl permanenten Beobachterstatus genießt).
Siehe auch: Territorium der Vatikanstadt
über die Piazza Retta auf die Fassade des Petersdoms
in ihren traditionellen Uniformen
Von den 3000 Angestellten im Vatikan leben außer den Kardinälen, Prälaten und Schweizergardisten praktisch niemand im Vatikan selbst. Im Vatikan sind die meisten Angestellte: Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, Verkäufer, Restauratoren, Köche, Büroarbeiter, Drucker, Angestellte der staatseigenen Bank (Vatikanbank) oder Putzpersonal. Die Angestellten sind grob gesagt in fünf Gruppen zu unterteilen:
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |