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Bei politischen Wahlen sind meist zwei bis drei Wochen Zwischenraum, um den beiden Kandidaten die Möglichkeit zu neuerlicher Wahlwerbung zu geben.
Auch bei Vereinen können solche Wahlen im Vereinsstatut verankert sein, wobei hier meist nur kurze Zeit zwischen den beiden Wahlgängen vorgesehen ist.
Bei Wahlen mit notwendiger einfacher Mehrheit ist nie eine Stichwahl notwendig.
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