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Wird bei einem Einkommen von 10 000 Euro beispielsweise eine Steuer in Höhe von 987 Euro entrichtet, so beträgt der Steuersatz 9,87 %.
In der öffentlichen Diskussion um einen Steuersatz (etwa bei einer Einkommensteuerreform) werden meistens die Grenzsteuersätze betrachtet. Dieses sind die Steuersätze, die auf die zusätzlichen Einkommensanteile ab einem bestimmten Einkommen erhoben werden.
Muss im obigen Beispiel auf ein Einkommen in Höhe von 10 001 Euro eine Steuer von 987,10 Euro gezahlt werden, so ist der Grenzsteuersatz bei 10 000 Euro 10%.
(0,10 Euro zusätzliche Steuer / 1,00 Euro zusätzliches Einkommen = 10 %)
Der Spitzensteuersatz bei einem Stufensteuersatz besagt daher nicht, dass ab der entsprechenden Einkommensgrenze das gesamte Einkommen mit dem Spitzensteuersatz versteuert wird, sondern nur das Einkommen, das oberhalb dieser Grenze liegt.
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