| Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste |
In der Bundesrepublik Deutschland gilt - wie in allen demokratischen Staaten - das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung (nach Montesquieu) in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte). Im Übrigen ist die Staatsgewalt föderal zwischen dem Gesamtstaat (Bund) und den Gliedstaaten (Bundesländer) geteilt. A priori Voraussetzung für die Gewaltenteilung ist allerdings, dass der Staat die Gewalt zuvor monopolisiert hat.
Siehe auch: Volkssouveränitätsprinzip, Föderalismus, Gewaltenteilung, Gewaltmonopol
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |