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In Deutschland bildet das 1. Staatsexamen den Abschluss des Lehramtsstudiums, des Medizinstudiums, des Studiums der Rechtswissenschaft und der Pharmazie. Im Regelfall schließt sich eine praktische Ausbildung oder ein Vorbereitungsdienst an, an dessen Ende ein 2. Staatsexamen steht.
Siehe auch:Ministerschwanz
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