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Von Staatsbesuchen abgegrenzt werden offizielle Besuche oder Arbeitsbesuche, bei denen "lediglich" Regierungsschefs, Außenminister oder andere vergleichbare Persönlichkeiten empfangen werden.
Ebenfalls abzugrenzen ist der Begriff des Staatsempfangs, der zu Ehren anderer vom Staat empfangener Personen - beispielsweise auch eigener Bürger - gegeben wird.
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