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Das Parteiprogramm der SRP basierte in wesentlichen Teilen auf dem der NSDAP. Die SRP lehnte die Bundesrepublik als Nachfolgerin des Deutschen Reiches ab und beanspruchten ein Widerstandsrecht zum Schutz des Reichs. Durch eine offene Glorifizierung der Nazi-Ideologie isolierte sich die SRP schnell vom übrigen Parteienspektrum. Unklar ist, ob die Distanzierung vom Holocaust taktischen Gründen diente. Kritisiert wurde nicht die "Notwendigkeit" einer Lösung der Judenfrage, sondern nur die Methode.
Am 4. Mai 1951 verfügte die Bundesregierung ein Verbot der angegliederten Organisationen, wie der Ordnergruppe "Reichsfront" und beschloss zugleich die Einleitung eines Verbotsverfahrens für die Partei selbst. Am 19. November beantragte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit.
Die SRP wurde am 23. Oktober 1952 verboten. In Erwartung dieses Urteils hatte sich die Partei bereits am 12. September selbst aufgelöst.
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