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Sowohl in der Individualethik wie auch in der Sozialethik gelten sittliche Grundkriterien, wie sie in der Fundamentalethik zur Darstellung gelangen. Ethik bleibt auch als Sozialethik auf sittliche Praxis bezogen; nur Personen können im moralisch relevanten Sinn Handlungen setzen. Es geht der Sozialethik aber nicht primär um ein isoliertes Handeln einzelner Personen, sondern um die Kooperation verantwortlicher Personen unterschiedlicher Sozialbereiche. Diese wird häufig erst dann in gezielter Weise erfolgen, wenn die Öffentlichkeit auf bestimmte Fragen aufmerksam gemacht und für eine bestimmte Materie sensibilisiert ist (z.B. Fragen der Umweltethik).
Sittliches Handeln vollzieht sich immer in einem sozialen Kontext, auch dort wo der Mensch allein ist und scheinbar niemandem verantwortlich ist. Dies lässt sich von der entwicklungspsychologischen Seite her belegen wie auch von der menschlichen Sprachbegabtheit und der Fähigkeit, eigenes und fremdes Handeln zu rechtfertigen sowie es im Hinblick auf die Fundamentaldifferenz von Gut und Böse kritisch zu beurteilen. Das Soziale im eigentlichen Sinn setzt eine gewisse Konstanz voraus. Man spricht hier von Institutionalisierung, insofern es hier um überindividuelle Gemeinsamkeiten geht, die im Gegensatz zu spontanen und vorübergehenden Akten der Individuen in zeitlicher und räumlicher Perspektive eine gewisse Dauer aufweisen. Aufgrund der Ursachen und Ziele der Vergesellschaftung können inhaltlich bestimmte Bereiche des Sozialen unterschieden werden: Familie, Wissen und Können, Wirtschaft, Politik und Recht, Kultur und Religion. Damit befassen sich verschiedene Wissenschaften des Sozialen (die sog. Sozialwissenschaften im weiteren Sinn).
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