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| Regierungsbezirk Freiburg | |
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| Bundesland: | Baden-Württemberg |
| Verwaltungssitz: | Freiburg im Breisgau |
| Fläche: | 9.347 km² |
| Einwohner: | 2.178.813 (31.12.2003) |
| Bevölkerungsdichte: | 233 Einwohner/km² |
| Homepage: | www.rp.baden-wuerttemberg.de |
| Inhalt |
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1 Geografische Lage 2 Geschichte 3 Organisation 4 Verwaltungsgliederung |
Geografische Lage
Der Regierungsbezirk Freiburg liegt im Südwesten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Südbaden. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an die Schweiz, im Westen an das Elsass(Frankreich), im Norden an den Regierungsbezirk Karlsruhe und im Osten an den Regierungsbezirk Tübingen. In seiner heutigen Ausdehnung geht er auf die Verwaltungs- und Gebietsreform aus dem Jahre 1973 zurück.
Geschichte
Der Regierungsbezirk Freiburg besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für das Gebiet des ehemaligen Bundeslandes Baden (Hauptstadt Freiburg) zuständig, das nach dem zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war.
Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Gebietsreform, die zum 1.1.1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Freiburg um die Landkreise Rottweil und Tuttlingen erweitert. Da die Behörde somit auch für ehemals württembergische Gebiete zuständig war, wurde der Regierungsbezirk Südbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Freiburg umbenannt.
Organisation
Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz im Basler Hof in Freiburg im Breisgau. Chef des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
Die Regierungspräsidenten (seit 1967):
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