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Regierung

Die Regierung ist die Exekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder einer Gebietseinheit desselben.

Eine Regierung kann sich unterschiedlich legitimieren:

Wirkliche Regierungen stellen oft Mischformen der genannten Systeme dar. Beispielsweise eine Konstitutionelle Monarchie, die Elemente der Demokratie und Monarchie vereint.

Die Aufgaben einer Regierung werden meist durch eine Verfassung oder ein Grundgesetz festgelegt.

Die Regierung kann durch bestimmte Entscheidungen und das Grundgesetz eine Vorbildfunktion einnehmen. Bestimmte politische Entscheidungen in Innen- oder Außenpolitik können Terrorismus, eine besondere Stellung des Militärs Gangs (Bande), hervorbringen. Durch Todesstrafe im Grundgesetz kann in Fällen der Selbstjustiz als Vorbild die Regierung genannt werden, die ja selbst exekutiert (U.S.A).

''Siehe auch:' Bundesregierung, Regierungsform, Regierungserklärung

Sonderbedeutung: In Bayern nennt man die auf der Ebene der Bezirkee gebildete Mittelbehörde der staatlichen Verwaltung Regierung, zum Beispiel die Regierung von Oberbayern. In anderen deutschen Bundesländern heißt diese Mittelbehörde Regierungspräsidium oder Bezirksregierung.


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