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Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von vielen anderen Wissenschaften in der Eigenschaft, dass sie nicht objektive Erkenntnisse oder zumindest Theorien mit dem Ziel der Objektivität hervorbingt, sondern dass sie sich mit Dingen befasst, die von rechtsetzenden Organen hervorgebracht werden, in erster Linie durch die Gesetzgebung, teilweise auch durch die Gerichte (Richterrecht). Ihre Aussagen sind also nicht allgemein gültig und objektiv, sondern immer nur abhängig von eben diesen rechtsetzenden Organen.
Mit der Rechtssprache befasst sich die Unterwissenschaft der Rechtslinguistik.
Siehe auch: Liste der Rechtsthemen
| Inhalt |
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1 Basisrechte 2 Einteilung in Rechtsgebiete 3 Rechtsschulen und Theorierichtungen |
Basisrechte
- Menschenrechte
Einteilung in Rechtsgebiete
Systematik des deutschen Rechts verselbständigt zu dem Beitrag Systematische Struktur Deutsches Recht
Rechtsschulen und Theorierichtungen
Siehe auch: JuraWiki - Wiki in deutscher Sprache, das sich ausschließlich mit juristischen Themen befasst.
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |