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Rechtswissenschaft

Als Rechtswissenschaft bezeichnet man die Wissenschaft vom Recht, das Studium in Deutschland umgangssprachlich als "Jura-Studium". Der Begriff Jura wurde in diesem Zusammenhang das erste Mal an der Universität von Bologna verwandt. Er leitet sich vom lateinischen ius = "das Recht" ab. "Iura" sind "die Rechte", sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht, welche damals noch gleichberechtigt nebeneinander standen. Manche süddeutschen Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch noch zum "Dr. iuris utriusque" (lat. "Doktor beider Rechte"). In Österreich wird nur "Jus" studiert.

Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von vielen anderen Wissenschaften in der Eigenschaft, dass sie nicht objektive Erkenntnisse oder zumindest Theorien mit dem Ziel der Objektivität hervorbingt, sondern dass sie sich mit Dingen befasst, die von rechtsetzenden Organen hervorgebracht werden, in erster Linie durch die Gesetzgebung, teilweise auch durch die Gerichte (Richterrecht). Ihre Aussagen sind also nicht allgemein gültig und objektiv, sondern immer nur abhängig von eben diesen rechtsetzenden Organen.

Mit der Rechtssprache befasst sich die Unterwissenschaft der Rechtslinguistik.

Siehe auch: Liste der Rechtsthemen

Inhalt
1 Basisrechte
2 Einteilung in Rechtsgebiete
3 Rechtsschulen und Theorierichtungen

Basisrechte

Einteilung in Rechtsgebiete

Systematik des deutschen Rechts verselbständigt zu dem Beitrag
Systematische Struktur Deutsches Recht

Rechtsschulen und Theorierichtungen

Siehe auch: JuraWiki - Wiki in deutscher Sprache, das sich ausschließlich mit juristischen Themen befasst.


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.