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So wurde bei der Urteilsfindung des deutschen Bundesverfassungsgerichts 1995 zur Frage, ob der Satz "Soldaten sind potenzielle Mörder" eine Beleidigung darstelle bzw. durch die Meinungsfreiheit gedeckt werde, auf eine quantitative Analyse der Satzsemantik oder eine lexikalische Analyse der Semantik von "Soldat" und "Mörder" verzichtet.
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