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Hintergrund dessen ist die Aufteilung von Gesetzgebungsbefugnissen zwischen Bund und Ländern im deutschen Verfassungsrecht. Artikel 75 des Grundgesetzes enthält die Liste von Themen, für die der Bund die Befugnis zur Rahmengesetzgebung hat:
"Rahmenvorschriften dürfen nur in Ausnahmefällen in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen enthalten", heißt es seit 1994 im Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Verfassung ausdrücklich zugunsten der Länder geändert, um ihnen gesetzgeberischen Spielraum zurückzugeben.
siehe auch: Juniorprofessur, Föderalismus
Aktuelle Entwicklungen
Seit 2003 tagt ein Bund-Länder-Gremium zur grundlegenden Reform des Kompetenzstreits, der immer wieder zu Schiedsgericht-Anrufungen des Bundesverfassungsgerichts führte. Diese deutsche Föderalismuskommission verhandelt derzeit, ob die problematische Rahmengesetzgebung nicht generell abgeschafft wird. Möglich wäre dann z.B. eine Vereinbarung: beim Hochschulrecht hätten künftig allein die Länder das Sagen, während die Bundesregierung bei Natur- und Gewässerschutz eine Vollkompetenz erhielte.
Rechtshinweis
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