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Rahmengesetz

Rahmengesetz ist im deutschen Recht ein Gesetz der Bundesregierung, das den jeweiligen Rechtsbereich nicht vollständig regelt, sondern nur die wesentlichen Grundzüge. Die Detailregelungen - die Ausfüllung des Rahmens - bleiben der Gesetzgebung der einzelnen Länder überlassen.

Hintergrund dessen ist die Aufteilung von Gesetzgebungsbefugnissen zwischen Bund und Ländern im deutschen Verfassungsrecht. Artikel 75 des Grundgesetzes enthält die Liste von Themen, für die der Bund die Befugnis zur Rahmengesetzgebung hat:

  1. das Recht der öffentlichen Dienstes (Beamtenrechtsrahmengesetz)
  2. die Grundsätze des Hochschulwesens (Hochschulrahmengesetz)
  3. Jagdwesen, Naturschutz und Landespflege (Bundesjagdgesetz, Bundesnaturschutzgesetz)
  4. Bodenverteilung, Raumordnung und Wasserhaushalt (Raumordnungsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz)
  5. Melde- und Ausweiswesen (Melderechtsrahmengesetz, Passgesetz)
  6. Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung in das Ausland (Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung)

Zwischen Bund und Ländern gab und gibt es häufig Streit darüber, wie sehr ein Rahmengesetz ins Detail gehen dürfe. Diese Streitigkeiten wurden vom Bundesverfassungsgericht dahingehend entschieden, dass den Ländern noch substanzielle eigene Regelungsmöglichkeiten belassen werden müssen, zu genau definierten einzelnen Punkten ein Rahmengesetz jedoch auch vollständige und abschließende Regelungen enthalten dürfe, bei denen den Ländern kein Raum zur eigenständigen Ausfüllung mehr bleibt, falls es wichtige Gründe für eine bundeseinheitliche Regelung (z.B. gleichwertige Lebensbedingungen) gibt.

"Rahmenvorschriften dürfen nur in Ausnahmefällen in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen enthalten", heißt es seit 1994 im Grundgesetz. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Verfassung ausdrücklich zugunsten der Länder geändert, um ihnen gesetzgeberischen Spielraum zurückzugeben.

Aktuelle Entwicklungen

Seit 2003 tagt ein Bund-Länder-Gremium zur grundlegenden Reform des Kompetenzstreits, der immer wieder zu Schiedsgericht-Anrufungen des Bundesverfassungsgerichts führte. Diese deutsche Föderalismuskommission verhandelt derzeit, ob die problematische Rahmengesetzgebung nicht generell abgeschafft wird. Möglich wäre dann z.B. eine Vereinbarung: beim Hochschulrecht hätten künftig allein die Länder das Sagen, während die Bundesregierung bei Natur- und Gewässerschutz eine Vollkompetenz erhielte.

siehe auch: Juniorprofessur, Föderalismus

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.