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Die Regierungschefs der Länder haben in einer Besprechung mit Bundeskanzler Willy Brandt am 28. Januar 1972 auf Vorschlag der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder die folgenden Grundsätze beschlossen:
Folgen
Bis zu seiner Abschaffung wurden insgesamt 3,5 Millionen Menschen überprüft. Ca. 10.000 Menschen wurde der Eintritt in den bzw. das Verbleiben im öffenlichen Dienst verwehrt, 130 Menschen wurden entlassen. In der Anfangszeit des Radikalenerlasses erfolgte sogar eine Regelanfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz, wenn jemand sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewarb. Diese Maßnahme wurde aber nach heftigen Protesten Ende der 1970er Jahre eingestellt.
Die Gründe, die Bewerber für den öffentlichen Dienst in den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit brachten, waren vielfältig. In der Praxis waren vom Radikalenerlass vor allem Beamte, Beamtenanwärter, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes und Lehramtsreferendare aus dem linken Spektrum betroffen, wobei nicht nur Kommunisten, sondern auch Mitglieder der Sozialdemokraten und Personen, die keiner Partei angehörten, Ziel staatlicher Repression wurden. Es genügte, in einer Organisation aktiv zu sein, in der Kommunisten eine führende Rolle spielten. Dazu gehörte beispielsweise die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/BdA), die Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) oder die Vereinigung demokratischer Juristen. Obwohl er auch für Neofaschisten galt, waren von diesen nur wenige davon betroffen.
Der Radikalenerlass wurde vielfach als demokratiefeindlich kritisiert. Die Überprüfung der Verfassungtreue von öffentlich Bediensteten war einmalig in der Europäischen Gemeinschaft und wurde in internationalen Gremien als Verletzung der Menschenrechte gewertet. Das Bundesverfassungsgericht hat den Radikalenerlass jedoch 1975 gebilligt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Falle einer entlassenen (und später wieder eingestellten) Lehrerin, die DKP-Mitglied war, einen Verstoß gegen die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit) angenommen und die Bundesrepublik zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Willy Brandt bezeichnete ihn als schweren Fehler seiner Regierung.
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