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Qualifizierte Mehrheit

Stimmverteilung im Rat der Europäischen Union wird nach Vertrag von Nizza wie sie heute ist, wird am 1. November 2004 geändert:
LandStimmenEinwohner

Deutschland1082,0
Großbritannien und Nordirland1059,4
Frankreich1059,1
Italien1057,7
Spanien839,4
Polen838,6
Niederlande515,8
Griechenland510,6
Tschechien510,3
Belgien510,2
Ungarn510,0
Portugal59,9
Schweden48,9
Österreich48,1
Slowakei35,4
Dänemark35,3
Finnland35,2
Litauen33,7
Irland33,7
Litauen32,4
Slowenien32,0
Estland31,4
Zypern20,8
Luxemburg20,4
Malta20,4

Eine qualifizierte Mehrheit bedeutet, dass eine bestimmte, von 50% verschiedene Mehrheit überschritten sein muss, z.B. 2/3 oder 3/4 aller Stimmen. In Einzelfällen reicht auch eine Minderheit aus.

Qualifizierte Mehrheit im Rat

Im Rat der Europäischen Union wird die qualifizierte Mehrheit durch die EU-Verträge festgelegt.

Ab dem 1. November 2004 gilt die im Vertrag von Nizza festgelegte Stimmenverteilung (siehe Tabelle im Beitrag Vertrag von Nizza).

Außerdem sieht der Vertrag die Möglichkeit vor, dass ein Mitglied des Rates eine Überprüfung beantragen kann, ob die qualifizierte Mehrheit mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union entspricht.

Falls sich erweist, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist, kommt der Beschluss nicht zustande. Allerdings kommt diese Bedingung nur zum Tragen, wenn eine Überprüfung verlangt wird.


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