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Die Fähigkeit eines Produktes, die vom Kunden geforderten oder erwarteten Anforderungen (Qualitätsforderung) zu erfüllen, wird als Qualität bezeichnet. Die Planung der Produktqualität erfolgt im Rahmen des Produktentwicklungsprozesses. Die vom Kunden erfahrene totale Produktqualität (auch als Integralqualität bezeichnet) leitet sich gesamtheitlich aus der Entwurfsqualität, der Fertigungsqualität, der Logistikqualität und der Servicequalität ab.
Das von einem Unternehmen angebotene Produktprogramm umfasst neben den selbst gefertigten Erzeugnissen auch Handelsware. Das Erzeugnisprogramm wiederum wird regelmäßig nur zum Teil als Endprodukt am Markt angeboten. Zahlreiche Zwischenprodukte, die aus innerbetrieblichen Leistungsprozessen hervorgehen, sind nicht für die Verwertung am Markt, sondern zur Weiterverarbeitung bestimmt und gehen im Zuge dessen als eigenständiges Wirtschaftsgut wieder unter.
Das Produktionsprogramm schließlich bestimmt die in einer Periode zu produzierenden Zwischen- und Endprodukte nach Art und Menge. Dabei werden die für den Verkauf bestimmten Endproduktmengen einschließlich der Handelsware als Primärbedarf (oder unabängiger Bedarf) und der Bedarf an Zwischenerzeugnissen als Sekundärbedarf oder abgeleiteter Bedarf bezeichnet.
Neu entwickelte und am Markt angebotene Produkte werde als Produktinnovationen bezeichnet. Sie unterliegen oftmals einem ausgeprägten Produktlebenszyklus.
In Zeiten der Globalisierung wird Endprodukten für Konsumenten häufig eine Marke übergestülpt, die in ihrer Marketingbedeutung die des Produktes oft weit übersteigt.
Siehe auch: Produktdesign, Gebrauchsanleitung
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