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Allgemein wird mit dem Prinzipat das Ende der römischen Republik gekennzeichnet, auch wenn viele der republikanischen Institutionen (allerdings in abgewandelter Form und oft nur auf den Namen reduziert) erhalten blieben.
Begriff
Der Begriff Prinzipat ist problematisch. Generell wird mit ihm die Herrschaft des Ersten Bürgers assoziiert. Konkret im Fall der römischen Geschichte bedeutet dies die Regierung einer Person (den wir im modernen Sprachgebrauch Kaiser nennen), welche die Amtsbefugnisse der alten republikanischen Magistrate in einer Hand bündelte. Nach der altrömischen Vorstellung wurde Augustus in der Zeit nach den verheerenden Bürgerkriegen die Obhut über den Staat übergeben. Dieses Bündel von Amtsvollmachten wurde in der lex regia dem Prinzeps übertragen. Die alten Amtsposten, wie Konsuln etc, wurden nicht abgeschaft. Allerdings wurden ihre realen Amtsbefugnisse vom Amt an sich getrennt. Augustus ließ sich die wichtigsten Amtsbefugnisse, die tribunizische und die militärische Gewalt, übertragen. Damit wurden die alte römische Ordnung de facto beseitigt. Formal war der Senat zwar immer noch das zentrale Organ des Staates, doch wurde er durch diese Maßnahmen seiner Handlungsfähigkeit beraubt. Vor allem die Verfügungsgewalt über das Militär war seiner Kontrolle, die auch vorher streng genommen eher indirekt gewesen war, entzogen. Die Provinzen des Imperiums unterstanden entweder der senatorischen Kontrolle (so alle befriedeten Provinzen, z.B. Africa und Asia), die gefährdeten Grenzprovinzen jedoch dem Prinzeps (ein Sonderfall war Ägypten, welches durch einen kaiserlichen Präfekten direkt verwaltet wurde).
Siehe dazu: Liste der römischen Kaiser und Römisches Reich
Probleme der Definition
Mit dem Prinzipat beginnt die römische Kaiserzeit, die im Westen bis zum Untergang des Imperiums 476 andauerte. Im Osten bestand, freilich unter stark gewandelten Bedingungen, das Kaiserreich staatsrechtlich sogar bis 1453 fort (vgl. dazu Byzantinisches Reich). Die Datierung für den Beginn des Prinzipats ist relativ unproblematisch, das Ende hingegen kaum. So wird mit 284 n.Chr. der Beginn des so genannten Dominats verbunden, in dem sich das Imperium in eine orientalische Despotie verwandelt haben soll (Stichwort dominus et deus = Kaiser und Gott, sowie die Proskynese), und die alten "republikanischen Freiheiten" endgültig beseitigt wurden. Der Begriff Dominat ist mehrheitlich im deutschen Raum anzutreffen. Er impliziert eine Bewertung, die sehr subjektiv ist. Denn viele der kritisierten Entwicklungen waren bereits im so genannten Prinzipat zu erkennen. Auch die vergöttlichende Titulatur taucht bereits vorher auf. In der modernen Forschung ist der Begriff Dominat auch kaum noch vorhanden. Es wird allgemein vom spätrömischen Reich gesprochen (siehe Spätantike), welche nicht als reine Verfallszeit begriffen werden darf, sondern vielmehr als Umbruchszeit.
Siehe dazu auch Dominat und Spätantike.
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