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Die jeweiligen Postunternehmen waren Behörden und nahmen hoheitliche Aufgaben war. Ihre Mitarbeiter waren Beamte.
1995 wurde die Deutsche Bundespost privatisiert und in die drei Sparten Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Postbank aufgeteilt.
Neben den ehemals staatlichen Postunternehmen gibt es auch private Postdienstleister, wie z.B. in Düsseldorf das Unternehmen FIRST MAIL.
In Deutschland ist das gewerbliche Anbieten von Postdienstleistungen jedermann erlaubt (Grundgesetz Art. 87f Abs. 2). Nur für Briefsendungen bis 1000 Gramm wird eine Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post benötigt.
Wer ohne diese Lizenz tätig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro geahndet werden.
Siehe auch: Deutsche Bundespost, Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Postbank AG, Danziger Postgeschichte, Österreichische Post AG, Die Schweizerische Post, Postverk Føroya (färöische Post), Nachsendeauftrag, Luftpost
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