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Personalausweis in Deutschland
In Deutschland muss nach Gesetz jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalauweis (kurz: BPA, Bundespersonalausweis) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen Pass besitzt, ist allerdings davon befreit (bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/index.html § 1 PersAuswG - Ausweispflicht). Eine allgemeine Mitführungspflicht für den Personalausweis besteht in Deutschland nicht. Der Personalausweis wird seit dem 1. April 1987 nicht mehr als Büchlein in Papierform, sondern als Personalausweiskarte hergestellt.
Im Personalausweis sind folgenden Informationen enthalten:
Vorderseite:
Jeder Personalausweis besitzt eine Seriennummer, sie ist in der untersten Zeile auf der Vorderseite angeben. Die Nummer ist in 4 Felder unterteilt:
Siehe auch: Seefahrtsbuch
Digitaler Personalausweis
Nach Ankündigung des Bundesinnenministers Otto Schily auf der CeBIT in Hannover soll die nächste Generation des Personalausweises digital werden. Durch die Integration eines Chips solle das Dokument sicherer werden, auch könne mit den Informationen auf dem Chip zum Beispiel Online-Dienstleistungen des Bundes genutzt oder Geschäfte im Internet abgeschlossen werden. Der Zeitpunkt der Einführung hänge von der EU- Entscheidung zu Biometrie in Pässen ab.Schweiz
Siehe: Identitätskarte
- Berechnung der Prüfziffern
Rechtshinweis
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |