| Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste |
Patrimonialgerichte umfassten jedoch nur die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien). Siehe dazu auch etwaige Regelungen im preußischen Allgemeinen Landrecht.
In bestimmten Fällen und Voraussetzungen konnten sich Kläger und Beklagte an Obergericht wenden. Jedoch waren die Gutsherrengerichte oft auch die letzte Instanz für die Untertanen des Gutsherren und somit hatte dieser einen großen Einfluss über seine Untertanen.
Die Blutgerichts-, Halsgerichts- und peinliche Gerichtsbarkeit blieb in der Regel bei höheren Gerichten (Hohe Gerichtsbarkeit).
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |