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In anderen Bundesländern bezeichnet Ortsbürgermeister den "Bürgermeister" eines Ortsteils bzw. einer Ortschaft einer Kommune. Dieser kann aber auch andere Bezeichnungen tragen, wie z.B. Ortsvorsteher. Er ist in der Regel Vorsitzender des Ortschaftsrats, also des gewählten Gremiums für die Ortschaft.
Der Ortsbürgermeister einer verbandsgemeindeangehörigen Stadt trägt die Bezeichnung Stadtbürgermeister.
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