Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Oberbefehlshaber

Ein Oberbefehlshaber übt über die gesamten Streitkräfte eines Landes die höchste Kommandogewalt aus, egal ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft. Im Kriegsfall wird auch der Kommandeur eines militärosischen Großverbands ab Armee O. genannt.

Oft hat das Staatsoberhaupt auch die Funktion des Oberbefehlshabers. In Deutschland hat in Friedenszeiten laut §65a(1) GG der Verteidigungsminister die Kommandogewalt inne. Sobald nach §115a GG der Verteidigungsfall festgestellt wird, geht laut §115b GG die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler als neuen Oberbefehlshaber über.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.