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Niedersächsische Verfassung

Die Niedersächsische Verfassung stammt vom 19. Mai 1993 und ist am 1. Juni 1993 in Kraft getreten.Die Verfassung wurde geändert durch das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vom 6. Juni 1994 und durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vom 20. November 1997

Inhalt
1 Geschichte
2 Struktur

Geschichte

Die Geschichte der Niedersächsischen Verfassung ist - im Unterschied zu der, der anderen Länderverfassungen - stark an die Entwicklung Deutschlands geknüpft. Im Jahre 1951 wurde eine Übergangsverfassung verabschiedet, die die staatlichen Grundlagen in der Zeit bis zur Wiedervereingung des zweigeteilten Deutschlands. Da sich die Verfassung auf das 1949 geschaffene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beziehen konnte, verzichtete man - wie in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg - auf einen Grundrechtekatalog. Die historischen Gegebenenheiten wurden durch Artikel 56 berückscihtig: Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fördern. MitMit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 entfiel der Vorbehalt der VorVorläufigkeit. Somit wurde auf der grundlage der vorläufigen Verfassung die neue Verfassung von 1993 aufgebaut, der unter anderem die Grundrechte hinzugefügt worden und die Bestimmung der Staatsziele. Der Artikel 56 übernimmt nun Artikel 72. Somit besitzt das Land Niedersachsen nunmehr eine Verfassung die die Anforderungen der Gegenwart und der Zukunft berücksichtigt, aber auch die historischen Bedingungen nicht außer Acht lässt.

Struktur

Präambel

''Im Bewußtsein seinerVerantwortung vor Gott und den Menschen hat sich das Volk von Niedersachsen durch seinen Landtag diese Verfassung gegeben.''

Erster Abschnitt: Grundlagen der Staatsgewalt, Grundrechte und Staatsziele

Zweiter Abschnitt: Der Landtag

Dritter Abschnitt: Die Landesregierung

Vierter Abschnitt: Die Gesetzgebung

Fünfter Abschnitt: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Sechster Abschnitt: Die Rechtsprechung

Siebenter Abschnitt: Die Verwaltung

Achter Abschnitt: Das Finanzwesen

Neunter Abschnitt: Übergangs- u. Schlußbestimmungen

siehe auch: Verfassung, Grundgesetz, Niedersachsen
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.