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Der Begriff Nürnberger Prozess steht in erster Linie für den am 14. November 1945 eröffneten ersten Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher der nationalsozialistischen Führung vor dem Internationalen Militärgerichtshof ("International Military Tribunal" IMT); im weiteren Sinne werden im Zusammenhang mit den "Nürnberger Kriegsprozessen" auch die Folgeprozesse gegen Ärzte, Männer der Wirtschaft u.a. gemeint, die vor amerikanischen Militärgerichten stattfanden.
Erstmals in der Geschichte wurden Politiker persönlich für das Führen eines Angriffskrieges und für Massenvernichtung von Menschen in Konzentrations- und Vernichtungslagern zur Verantwortung gezogen. Rechtshistorisch sind die Kriegsverbrecherprozesse damit Vorläufer des 2003 eingerichteten Internationalen Strafgerichtshof, (ICC) in Den Haag.
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Acht der Angeklagten in Nürnberg vordere Reihe v.l.n.r.: Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel dahinter: Dönitz, Raeder, Schirach, Sauckel |
| Inhalt |
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1 Vorgeschichte 2 Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 3 Die Verteidigung 4 Die Auswahl der Angeklagten 5 Die Folgeprozesse 6 Kritik an der Einsetzung des Gerichtshofes 7 8 |
Vorgeschichte
Bei den Treffen in Teheran (1943), Jalta (1945) und Potsdam (1945) hatten sich die drei größten Krieg führenden Parteien USA, Großbritannien und die Sowjetunion darauf geeinigt, die Verantwortlichen für die Kriegsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Auch Frankreich erhielt einen Platz im Tribunal.
Die Sowjetunion wollte die Prozesse in Berlin durchführen, für Nürnberg sprach jedoch, dass der Justizpalast weitgehend unbeschädigt geblieben war und ein großes Gefängnis dazugehörte. Außerdem war Nürnberg die Stadt der NSDAP-Reichsparteitage gewesen, und somit war es auch von symbolischer Bedeutung, die führenden Nationalsozialisten gerade hier abzuurteilen.
Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher
Die Anklagepunkte
Unter Punkt 3 waren die Verbrechen an der Zivilbevölkerung angeklagt; die Verbrechen des Holocaust wurden unter dem vierten Anklagepunkt verhandelt. 240 Zeugen wurden gehört, 300.000 eidesstattliche Erklärungen zusammengetragen; das Sitzungsprotokoll umfasst 16.000 Seiten.
Angeklagte Organisationen
Keine verbrecherischen Organisationen waren laut Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs die Reichsregierung, das Oberkommando und der Generalstab der Wehrmacht und die SA.
Für die nationalsozialistische Führung:
Die Ankläger
Die vier Hauptankläger waren
Sie bedienten sich eines umfangreichen juristischen Mitarbeiterstabs, um die Anklage vertreten und den Prozess zügig vorantreiben zu können.Die Richter
Auf der Richterbank saßen:
Den Vorsitz des Gerichts übernahm der für seine Umsicht bekannte Brite Lord Geoffrey Lawrence, die erste Sitzung des Gerichts im Kammergerichtsgebäude in Berlin wurde von Iola T. Nikitschenko eröffnet.Die Verteidigung
Angeklagte : Verteidiger :Die Zuständigkeit des Gerichtes wird in Frage gestellt
(wird fortgesetzt)Die Verhandlung
(wird fortgesetzt)Die Auswahl der Angeklagten
Bei der Auswahl der Angeklagten versuchten die Ankläger, die sich in verschiedenen Bereichen weit fächernde kriminelle Energie des nationalsozialistischen Regimes abzudecken. Daher wurden mit Bedacht Personen ausgewählt, die repräsentativ für bestimmte Einrichtungen und Bereiche waren. Für die Anklagebank waren daher repräsentativ vorgesehen:
Für das Oberkommando der Wehrmacht (OKW):
Für die Kriegsmarine:
Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) - und damit auch für die Gestapo, Kriminalpolizei und SD:
Für die Kriegswirtschaft:
Für die Verbrechen in den (ehemals) besetzten Gebieten (und insbesondere in Konzentrationslagern):
Für die nationalsozialistische Propagandamaschinerie:
Die institutionelle Zuordnung der einzelnen Angeklagten soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Verschränkungen in der Verantwortlichkeit für die zahlreichen Verbrechen unter dem nationalsozialistischen Regime gab. So zum Beispiel war Göring selbstverständlich mitverantwortlich für die Kriegsführung, die Befehle des Reichssicherheitshauptamtes und den Holocaust, ebenso, wie Kaltenbrunner nicht nur für die Deportationen, sondern auch für die Verbrechen in den Konzentrationslagern verantwortlich zeichnete.
| Angeklagter | Anklagepunkte | Schuldig in | Urteil |
|---|---|---|---|
| Martin Bormann | 1,3,4 | 3,4 | Todesurteil (in Abwesenheit) |
| Karl Dönitz | 1,2,3 | 2,3 | 10 Jahre Haft |
| Hans Frank | 1,3,4 | 3,4 | Todesurteil |
| Wilhelm Frick | 1,2,3,4 | 2,3,4 | Todesurteil |
| Hans Fritzsche | 1,3,4 | - | Freispruch |
| Walter Funk | 1,2,3,4 | 2,3,4 | lebenslange Haft |
| Hermann Göring | 1,2,3,4 | 1,2,3,4 | Todesurteil (tötete sich vor der Vollstreckung selbst) |
| Rudolf Heß | 1,2,3,4 | 1,2 | lebenslange Haft |
| Alfred Jodl | 1,2,3,4 | 1,2,3,4 | Todesurteil |
| Ernst Kaltenbrunner | 1,3,4 | 3,4 | Todesurteil |
| Wilhelm Keitel | 1,2,3,4 | 1,2,3,4 | Todesurteil |
| Gustav Krupp von Bohlen und Halbach | 1,2,3,4 | - | Verfahrenseinstellung aus gesundheitlichen Gründen |
| Robert Ley | 1,2,3,4 | - | (tötete sich vor Prozessbeginn selbst) |
| Konstantin von Neurath | 1,2,3,4 | 1,2,3,4 | 15 Jahre Haft |
| Franz von Papen | 1,2 | - | Freispruch |
| Erich Raeder | 1,2,3 | 1,2,3 | lebenslange Haft |
| Joachim von Ribbentrop | 1,2,3,4 | 1,2,3,4 | Todesurteil |
| Alfred Rosenberg | 1,2,3,4 | 1,2,3,4 | Todesurteil |
| Fritz Sauckel | 1,2,3,4 | 3,4 | Todesurteil |
| Horace Greely Hjalmar Schacht | 1,2 | - | Freispruch |
| Baldur von Schirach | 1,4 | 4 | 20 Jahre Haft |
| Arthur Seyß-Inquart | 1,2,3,4 | 2,3,4 | Todesurteil |
| Albert Speer | 1,2,3,4 | 3,4 | 20 Jahre Haft |
| Julius Streicher | 1,4 | 4 | Todesurteil |
Prozessdauer
Die Verhandlungen begannen am 14. November 1945. Am 30. September und am 1. Oktober 1946 wurden die Urteile verkündet. Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt.
Siehe auch: Tokioter Prozesse, Entnazifizierung
Der Ort des Prozesses
Der Ort des Prozesses ist heute im Rahmen von Führungen am Wochenende zu besichtigen: Justizpalast, Schwurgerichtssaal 600, Fürther Str. 110Die Folgeprozesse
Kritik an der Einsetzung des Gerichtshofes
Kriegsverbrechen der Alliierten wie die massiven Bombardierungen von Zivilisten wurden nie juristisch verfolgt (siehe Feuersturm von Hamburg, Luftangriff auf Dresden).
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |