Minister ohne Portefeuille (Minister ohne Geschäftsbereich) wird ein Minister genannt, der zwar Sitz und volles Stimmrecht in der jeweiligen Regierung hat, aber kein eigenes Ressort leitet. In der Bundesrepublik Deutschland erhält ein derartiger Sonder-Minister oft den Titel Minister für besondere Aufgaben, in anderen Regierungen gelegentlich den Titel Staatsrat.
Siehe auch:
Liste der deutschen Bundesminister a.D
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