Madhhab
Madhhab (arabisch مذهب, Plural: مذاهب madhahib eingeschlagener Weg, Lehre, Schule) bezeichnet die vier «Rechtsschulen» des sunnitischen Islam. Die Rechtsschulen bestimmen innerhalb der islamischen Rechtswissenschaft (fiqh) die Auslegung des Religionsgesetzes (schari'a). Da der Islam Religion und Staat als Ganzes sieht (din wa daula دين ودولة), schließt die Schari'a keinen Bereich des Lebens aus. Die Rechtsschulen nahmen in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts ihren Anfang und erreichten im 11. Jahrhundert offiziellen Status. Die sunnitischen Rechtsschulen sind:
Unter den orthodoxen Rechtsschulen gilt das Prinzip gengenseitiger Duldung, von dem nur die Hanbaliten gelegentlich abweichen (siehe Wahhabiten).
Versuche, die imamitische (Zwölfer-) Schia, zur 5. «dschafaritischen» Rechtsschule zu erklären und damit das Schisma des Islam zu beenden, sind allesamt gescheitert.
Auch die schiitischen Zaiditen wurden gelegentlich, da sie in der Lehre kaum Unterschiede zur Sunna aufweisen, als fünfter Madhhab gewertet, bis man die Zaid ibn Ali zugeschriebenen juristischen Werke als Fälschungen erkannte.
- Halm, Heinz: Die Schia. Darmstadt 1988. ISBN: 3-534-03136-9
- Hartmann, Richard: Die Religion des Islam. Darmstadt 1987. ISBN: 3-534-01664-5
Siehe auch:
Islam, Fiqh, Sunna, Liste islamischer Begriffe auf Arabisch
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