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Machtergreifung

Mit Machtergreifung, auch Machtübernahme, wird die Übernahme der Regierung in Deutschland durch die Nationalsozialisten unter Adolf Hitler und die anschließende Umwandlung der Demokratie in eine Diktatur im Jahr 1933 bezeichnet. Mit der Machtergreifung begann die Zeit des Nationalsozialismus.

Inhalt
1 Begriffsklärung
2 Die Entwicklung bis zu Hitlers Ernennung (Auswahl)
3 Das Ende des Rechtsstaats 1933/34
4 siehe auch
5

Begriffsklärung

Aus dem gescheiterten Putsch vom 9. November 1923 hatten die Nationalsozialisten gelernt und für ihre "nationale Revolution" eine "Legalitätsstrategie" entwickelt, sich formal an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend bekräftigte Hitler als Zeuge bei einem Hochverratsprozess gegen drei Reichswehroffiziere in Leipzig im September 1930 ausdrücklich, dass seine Partei "auf dem Boden der Legalität" stehe und nur verfassungsgemäß an die Macht gelangen wolle.

Trotz aller fragwürdigen Umstände waren es letztlich die Wahlerfolge der NSDAP (siehe: Reichstagswahl), die die Grundlage zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 waren - immerhin war er zu diesem Zeitpunkt der Führer der mit Abstand stärksten Partei im Reichstag. Insofern handelte es sich zunächst um eine legale Machtübernahme.

Begünstigt von dem Umstand, dass die Strukturen des demokratischen Staates durch die vorangegangenen Präsidialkabinette, die nur aufgrund der Unterstützung des Reichspräsidenten und mit Hilfe von Notverordnungen regieren konnten, bereits kräftig unterhöhlt waren, gelang ihnen in der Folge innerhalb kürzester Zeit die Umwandlung des demokratischen Rechtsstaats in ein (auch von vielen konservativen Politikern gewünschtes) autoritäres und später totalitäres System. Auch dieser Prozess folgte der Legalitätsstrategie, indem sie sich die einzelnen Schritte von der formal zuständigen Instanz absegnen ließen - wie von Hitler bereits in seiner Zeugenaussage von 1930 dargelegt worden war: »Die Verfassung schreibt uns nur die Methoden vor, nicht aber das Ziel. Wir werden auf diesem verfassungsmäßigen Wege die ausschlaggebenden Mehrheiten in den gesetzgebenden Körperschaften zu erlangen versuchen, um in dem Augenblick, wo uns das gelingt, den Staat in die Form zu bringen, die unseren Ideen entspricht.« Da das Zustandekommen dieser Mehrheiten dann allerdings mit wenig zimperlichen Methoden erreicht wurde, markiert spätestens der Tag der Abstimmung über das so genannte Ermächtigungsgesetz, der 23. März 1933, die Machtergreifung. (Trotz massiven Straßenterrors zur Einschüchterung politisch Andersdenkender war es der NSDAP zuvor in der Reichstagswahl vom 5. März nicht gelungen, die absolute Mehrheit der Stimmen zu erhalten).

Hitler und die NSDAP waren sowohl von ihren konservativen Steigbügelhaltern als auch von ihren Gegner aus dem republikanischen Lager unterschätzt worden. Die konservative Strategie der "Einrahmung" oder "Zähmung" der Nationalsozialisten scheiterte an deren brutalem Willen zur Macht. Den Gewerkschaften schien angesichts von 6 Millionen Arbeitslosen das Mittel des Generalstreiks wenig aussichtsreich.

Die Entwicklung bis zu Hitlers Ernennung (Auswahl)

»Bei allen historischen Belastungen der Weimarer Republik gab es keine Zwangsläufigkeit der deutschen Geschichtsentwicklung zum 'Dritten Reich' hin. Jederzeit - auch in der Spätphase der Weimarer Republik - waren andere Entscheidungen möglich, die Hitler verhindert bzw. seinen Aufstieg behindert hätten.«
Aus dem Vorwort von Nationalsozialismus I (siehe: Weblinks)

--- Siehe auch: Untergang der Weimarer Republik ---

Das Ende des Rechtsstaats 1933/34

siehe auch


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.