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Die verschiedenen Arten der Lumineszenz können auch nach der Dauer des Leuchtens nach der Erregung eingeteilt werden. Ein Nachleuchten als unmittelbare Folge und Begleiterscheinung der Anregung bezeichnet man mit dem Begriff der Fluoreszenz, wohingegen Phosphoreszenz ein Nachleuchten von wenigstens 1/1000 Sekunde nach der Anregung beschreibt.
Die Erklärung für beide Vorgänge liefert das Bändermodell:
Durch die Anregung des Stoffes gelangen die Elektronen vom Valenzband in das
Leitungsband.
Im Falle der Fluoreszenz rekombinieren diese Leitungselektronen unter Emission von elektromagnetischer Strahlung direkt wieder mit einer Elektronenleerstelle im Valenzband.
Die Lichtintensität ist dabei direkt von der aktuellen Anregungsenergie abhängig.
Bei der Phosphoreszenz hingegen werden, durch in das Material eingebrachte Störstellen, metastabile Zwischenniveaus in der verbotenen Zone erzeugt.
Die so genannten Haft- bzw. Aktivatorterme. Im Grundzustand sind die Aktivatorterme mit Elektronen besetzt, die Haftstellen bleiben leer.
Nachdem die Elektronen durch die Anregung vom Valenzband in das Leitungsband gehoben wurden, werden die entstandenen Defektelektronen mit Elektronen aus
den Aktivatortermen aufgefüllt.
Die freien Elektronen sind bestrebt mit den Defektelektronen aus dem Aktivatorterm zu rekombinieren. Dabei werden sie von den Haftstellen eingefangen.
Es ist auch möglich, dass die Elektronen vom Valenzband direkt in die Haftstelle gehoben werden (direkte Anregung).
Durch erneute Energieeinwirkung können diese Elektronen wieder in das Leitungsband gehoben werden und von dort aus unter Emission von Licht (∆E)
mit Defektelektronen aus dem Aktivatorterm rekombinieren.
Handelt es sich bei der zugeführten Energie um thermische Energie spricht man von Thermolumineszenz.
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