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Leutnant zur See

Der Leutnant zur See bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im ersten Offiziersdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad Leutnant.

Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee und Unteroffizieren mit Portepee Befehle erteilen.

Siehe auch: Leutnantdienstgrade bei der Bundeswehr
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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