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Die Landesregierung setzt sich aus aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter(n) und weiteren Mitgliedern der Landesregierung, den Landesräten, zusammen. Deren Zahl ist durch die Landesverfassung festgelegt. In Wien ist der Stadtsenat die Landesregierung.
Unvereinbar mit dem Amt als Mitglied der Landesregierung sind vor allem das Amt des Bundespräsidenten, des Präsidenten oder Vizepräsidenten des Rechnungshofs, Präsident, Vizepräsident oder Mitglied des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs.
Die Regierungsform einer Landesregierung kann entweder als Proporzregierung (alle im Landtag vertretenen Parteien stellen nach ihrer Mandatsstärke Landesräte) oder als Mehrheits- bzw. Minderheitsregierung (die Oppositionsparteien stellen keine Landesräte) gebildet werden. Dies wird durch die jeweilige Landesverfassung bestimmt.
Das Amt der Landesregierung ist mit der Geschäftsführung betraut.
Die Anzahl der Regierungsmitglieder ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich:
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