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Kriegsverbrechen

Als Kriegsverbrechen bezeichnet man im Allgemeinen Verstöße gegen die Genfer Konvention oder der Haager Landkriegsordnung. Derartige Verstöße stellen etwa die gezielte Tötung der Zivilbevölkerung, Geiselerschießungen, der Gefangenenmord, Einsatz von Giftgas, Ausplünderung oder der systematische Raub von Kulturgütern, sowie jegliche demozidalen Handlungen dar.

Kriegsverbrechen sind in Deutschland in bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vstgb/BJNR225410002BJNG000500000.html §§ 8 - 12 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) geregelt.

Siehe auch: Kriegsverbrecherprozess, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Verbrechen der Wehrmacht

Rechtshinweis


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