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Geschichte
Das KBA wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet.
Mit der Eingliederung der damals neuen Bundesländer erhielt das KBA durch das Kraftfahrttechnische Amt (KTA) der DDR Zufluss. Fragen und Anträge bezüglich alter DDR-Fahrzeuge (z.B. bei verlorengeganger Betriebserlaubnis) können an das KBA gestellt werden. Eine neue Betriebserlaubnis für alte Mofas/Mokicks z.B. erhält man sehr schnell.
Aufgaben
Das KBA genehmigt u.a. neue Fahrzeugtypen und führt das Verkehrszentralregister (Verkehrssünderdatei) und das Zentrale Fahrerlaubnisregister.
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