Kautabak
Kautabak ist laut Tabaksteuergesetz vom 13. 12. 1979 (BGBl. I, S. 2118) „Tabak in Rollen, Stangen, Streifen, Würfeln oder Platten, der so zubereitet ist, daß er sich nicht zum Rauchen, sondern zum Kauen eignet“. Der Tabak wird dabei mit Tabakextrakten und Aromazusätzen (z. B. Süßholz od. Honig) derart gesüßt, daß er sich zum Kauen eignet. Neben den erwähnten Aromazusätzen dürfen gemäß Tabak-VO eine ganze Reihe weiterer Zusatzstoffe verwendet werden, so z. B. Glycerin als Feuchthaltemittel, Gummi arabicum als Verdickungsmittel u. Eisen(II)-sulfat als Farbstoff.
Kautabak enthält beachtliche Mengen (bis 240 mg/kg) an tabakspezifischen Nitrosaminen, die teilweise potente Carcinogene sind . Es gibt Hinweise darauf, daß der besonders im Süden der USA weit verbreitete Genuß von Kautabak mit der Entstehung von Mundhöhlenkrebs im Zusammenhang steht.
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