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Die Höhe der KapESt liegt zwischen 20% (Gewinnanteilen) und 35% (anonyme Tafelgeschäfte) der Einnahmen. Die KapESt wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet.
Die KapESt wird, soweit ein Freistellungsauftrag vorliegt, nicht erhoben.
Siehe auch: Sparerfreibetrag, Werbungskosten
Rechtshinweis
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