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Kammer

Der Begriff Kammer (v. lat.: camera aus griech.: kamára ) bezeichnet:
  1. einen kleinen Wohnraum
  2. in der Biologie ein bestimmter durch Scheidewände abgetrennter Hohlraum eines Organs (Herzkammer)
  3. in der Technik ein für bestimmte Vorgänge vorgesehener Raum (Brennkammer, Nebelkammer)
  4. in der Waffentechnik die Kammer für die Patronen
  5. im Bergbau ein durch Abbau entstehender Raum
  6. in der Jägersprache ein bestimmter Raum im Tierbau
  7. im Verfassungswesen eine gesetzgebende Körperschaft
  8. im Rechtswesen ein aus verschiedenen Richtern zusammengesetztes Organ der Rechtsprechung (sog. Spruchkörper, vgl. Strafkammer, Zivilkammer), z.B. Kammer für Handelssachen, siehe auch Kammer (Gericht) u. historisch Reichskammergericht
  9. historisch eine Behörde zur Verwaltung der königlichen (bzw. landesfürstlichen) Besitzungen (Kammergüter). Später wurde die Kammern zu Zentralbehörden einer allumfassenden landesherrlichen Finanzverwaltung ausgebaut. Siehe Hofkammer u. Kameralwissenschaft
  10. eine berufsständische Körperschaft (u.a. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer)

Siehe auch: Kammerton

„Kammer“


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