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INCOTERMS

INCOTERMS (International Commercial Terms, dt.: Internationale Handelsklauseln) sind Regeln im Frachtverkehr über die Interpretation der am häufigsten verwendeten Abkürzungen im internationalen Handel.

Die INCOTERMS wurden von der "Internationalen Handelskammer" (International Chamber of Commerce, ICC) erstmals 1936 aufgestellt, um eine gemeinsame Basis für den internationalen Handel zu erhalten. Sie regeln, welche Kosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wo das Risiko im Falle eines Verlustes der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Aktuell gelten die Incoterms 2000 (6. Revision).

Diese 13 Regeln werden im Rechtsverkehr, von Geschäftsleuten, Regierungen und Gerichten anerkannt. Die Abkürzungen bestehen aus drei Buchstaben. Durch diese Vertragsklauseln werden die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf die Lieferung der gekauften Ware bestimmt. Dabei wird der genaue Übergang der Transportgefahren und der -kosten gekennzeichnet. Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt jedoch nur bei Einbeziehung in einen Vertrag. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft.

Die Verwendung der Incoterms im Vertrag geschieht durch Benennung der Klausel (als Kürzel) und darauf folgend der entsprechende Ort.

Abholklauseln

EXW (ex works) ab Werk

Die EXW-Klausel verpflichtet den Verkäufer lediglich, die Ware an einem vereinbarten Ort (in der Regel eine Fabrikationsstätte oder ein Lager) zur Abholung bereitzustellen. Alle Kosten für
Transport, Versicherung und Ausfuhr trägt der Käufer. Die Gefahr von Verlust und Beschädigung geht mit Übergabe an der vereinbarten Stelle auf den Käufer über.

Haupttransport trägt Käufer (F-Klauseln)

FCA (free carrier) frei Frachtführer

Die FCA-Klausel verpflichtet den Verkäufer die Ware einem
Frachtführer am benannten Ort zu übergeben und für die Ausfuhr freizumachen. Die Kosten und Gefahren des Transports trägt der Käufer.

FAS (free alongside ship) frei Längsseite Schiff

Die FAS-Klausel ist eine Abwandlung der FCA-Klausel. Die Kosten und Gefahren des Transports liegen beim Käufer. Der Verkäufer muss die Ware aber nicht einem benannten Frachtführer an einem bestimmten Ort liefern, sondern längsseits eines bestimmten Schiffs abstellen.

FOB (free on board) frei an Bord

Im Handel per See- oder Binnenschiff ist der Verkäufer bei der FOB-Klausel in Erweiterung der FAS-Klausel verpflichtet, die Ware an Bord des vereinbarten Schiffs zu bringen. Ab Überschreiten der Schiffsreling geht die Pflicht zur Kostentragung, sowie die Gefahr des Transports auf den Käufer über.

Haupttransport trägt Verkäufer (C-Klauseln)

CFR (cost and freight) Kosten und Fracht

Die CFR-Klausel wird bei Transport mit dem Schiff verwendet. Der Verkäufer muss nur dafür sorgen, dass die Ware in ordnungsgemäßen Zustand über die
Reling auf das Schiff gelangt, d.h. die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung auf dem Schiff geht auf den Käufer über. Zu bezahlen hat der Verkäufer jedoch Kosten und Fracht (einschließlich Ausfuhr), die bis zur Lieferung zum Zielhafen anfallen. Die CFR-Klausel deckt sich insoweit mit der CIF-Klausel, die jedoch noch eine vom Verkäufer abzuschließende Versicherung beinhaltet. Die Versicherung deckt dabei gerade die Transportgefahr ab. Wird nicht per Schiff transportiert, kommt die CPT-Klausel in Frage.

CIF (cost, insurance, freight) Kosten, Versicherung, Fracht

Die CIF-Klausel ist eine im Überseegeschäft häufig verwendete Transportklausel, wonach der Verkäufer für Kosten bis zur Lieferung, Versicherung und Frachtkosten aufkommt (engl. cost, insurance, freigt). Der Verkäufer muss im Ausfuhrland die Zollabfertigung durchführen. Durch diese Klausel wird nach deutschem Recht auch der Leistungsort bestimmt. Demnach ist der Verschiffungshafen der Leistungsort. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht demnach auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware am Schiff abgeliefert hat. Dies bedeutet, dass der Verkäufer für eine Beschädigung oder Vernichtung der Ware während des Transports nicht mehr verantwortlich ist. Der Käufer muss sich dann an die vom Verkäufer abgeschlossene Versicherung wenden, die jedoch nur ein Minimum an Versicherungsschutz bietet, wenn nicht der Abschluss einer weitergehenden Versicherung vereinbart wurde. Wenn der Transport nicht per Schiff erfolgt, kommt die CIP-Klausel in Betracht.

CPT (carriage paid to ...) frachtfrei

Frachtfrei bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten des Transports trägt. Alle übrigen Kosten trägt der Käufer. Die Gefahr von Verlust und Beschädigung gehen mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über.

CIP (carriage and insurance paid to ...) frachtfrei versichert

Diese Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Kosten des Transports zu tragen ("frachtfrei", die weiteren Kosten trägt der Käufer - wie CPT) und eine Versicherung für den Transport abzuschließen und zu bezahlen ("versichert"). Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts trägt dann zwar der Käufer ab der Übergabe an den Frachtführer; der Käufer erhält jedoch im Schadensfalle Ersatz aus der Versicherung. Der Verkäufer ist ohne weitere Vereinbarung aber nur verpflichtet, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen.

Ankunftsklauseln (D-Klauseln)

DAF (delivered at frontier) geliefert Grenze

Mit der DAF-Klausel verpflichtet sich der Verkäufer die Ware auf einem Transportmittel bis zur Grenze zu liefern und dem Käufer zur Verfügung zu stellen.

DES (delivered ex ship) Lieferung ab Schiff

Bei der DES-Klausel ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware per Schiff zum Zielhafen zu transportieren. Er ist jedoch für die Entladung nicht mehr zuständig. Kosten und Gefahr trägt der Käufer ab Entladung.

DEQ (delivered ex quay) Lieferung ab Kai

Bei der DEQ-Klausel muss der Verkäufer die per Schiff gelieferte Ware noch entladen (lassen) und am Kai zur Verfügung stellen. Erst dort gehen Gefahr und Kosten auf den Käufer über.

DDU (delivered duty unpaid) geliefert unverzollt

Die DDU-Klausel verpflichtet den Verkäufer die Ware für die Einfuhr freizumachen und am bestimmten Ort auf einem Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Den Zoll muss jedoch der Käufer zahlen. Er muss auch alle Formalitäten erledigen.

DDP (delivered duty paid) geliefert verzollt

Die DDP-Klausel ist die für den Käufer günstigste. Der Verkäufer muss alle Kosten und Gefahren des Transports bis zum Bestimmungsort tragen, einschließlich des Zolls.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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