Import (Handel)
Import ist die gängige Bezeichnung für die Einfuhr von Waren, Rohstoffen, Halbprodukten zur Veredelung und Weiterverarbeitung und im weiteren Sinne auch von Dienstleistungsergebnissen aus dem Ausland ins Inland durch einen Kaufmann -Importeur- zum Zwecke des Handels.
Dabei sind unter Umständen in Deutschland Genehmigungen beispielsweise durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzuholen, da einzelne Warenkategorien Mengenbeschränkungen aufgrund internationaler Handelsabkommen unterliegen. Dies gilt zur Zeit für :
- Stahl und Eisen
- Schuhen aus Vietnam
- Textilien und Bekleidungswaren
- Keramik und Porzellan aus der Volksrepublik China
Zur Ausgestaltung der Handelsverträge hinsichtlich Kostenübernahme für Transport, Verpackung, Versicherung und den Gefahrenübergang am Kaufgegenstand werden meist die von der Internationalen Handelskammer, Paris(ICC) seit 1936 veröffentlichten Incoterms (Aktuelle Fassung von 2000) als standardisierte Vertragsklauseln angewandt.
Der Importeur hat bei der Einfuhr in das Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union für die Entrichtung der fälligen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer Sorge zu tragen.
Zur Absicherung der Abwicklung können Dienstleistungen von Banken in Anspruch genommen werden, hierzu zählen Dokumenteninkassi oder auch Akkreditive.
- bafa.de/1/de/aufgaben/einfuhr.htm Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- frankfurt-main.ihk.de/international/importexport/incoterms/ Incoterms
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