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Handelsmarine

Die Handelsmarine umfasst im Gegensatz zur Kriegsmarine die Gesamtheit aller Seeschiffe eines Staates, die der Seeschifffahrt zum Zweck der Beförderung von Gütern und Personen sowie dem Fischfang dienen.

Dabei gehören nur solche Seeschiffe zur Handelsmarine, die klassifiziert und im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe der Handelsmarine führen die Flagge des Staates, in dem sie registriert sind.

Der Begriff Handelsmarine wird auch im Seerecht, Völkerrecht, Europarecht, Handelsrecht und als statistischer Terminus verwendet.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.