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Gut

Das Substantiv "Gut" (bzw. das Adjektiv "gut"), etymologisch verwandt mit "Gatte", "Gatter" und "Gitter" (= Passendes, Gefügiges), bezeichnet

  1. in den Rechtswissenschaften einen materiellen, für jemandes "Hab und Gut" bestimmten Wertgegenstand - siehe etwa "Gütergemeinschaft" und "Gütertrennung" in der Ehe; besonders auch der Grund und Boden eines "Gutsbesitzers" - siehe Gut (juristisch)
  2. einen landwirtschaftlichen Betrieb mitsamt den dazugehörigen Ländereien, siehe Landgut
  3. in der Wirtschaft ein Mittel zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, siehe Gut (ökonomisch)
  4. in der Philosophie das Gute als ideellen (ästhetischen, religiösen, vor allem moralischen) Wert, siehe Gutes
  5. in der Seemannssprache: die Gesamtheit der Tauee und Seile in der Takelage eines Schiffes, siehe Gut (Seemanssprache)


Siehe auch: GUT (grand unified theory).

„Gut“


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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