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Gesetzgebung

Die Gesetzgebung wird in einer Demokratie vom Parlament als einer der drei voneinander unabhängigen Staatsgewalten durchgeführt. Die vom Parlament beschlossenen Gesetze werden von der Regierung und den zuständigen Verwaltungen ausgeführt und durch die Rechtsprechung kontrolliert.

Inhalt
1 Gesetzgebungskompetenz in Deutschland
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Gesetzgebungskompetenz in Deutschland

Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und die Fähigkeit, Gesetze zu erlassen. In Deutschland regelt Art. 72 f. des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz. Laut Grundgesetz haben die Länder das Recht auf Gesetzgebung. Jedoch hat der Bund in folgenden Fällen (teilweise) das Geetzgebungsrecht.

ausschließliche Gesetzgebung

Die ausschließliche Gesetzgebung sieht vor, dass allein der Bund berechtigt ist, entsprechende Bereiche durch Rechtsnormen zu regeln. Einzig wenn er die Länder in einem Bundesgesetz dazu ermächtigt werden, dürfen sie nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes Teilbereiche selbst regeln. Dazu zählen unter anderem

konkurrierende Gesetzgebung

Die konkurrierende Gesetzgebung weist das Gesetzgebungsrecht grundsätzlich den Ländern zu, außer der Bund macht von seinem vorgehenden Gesetzgebungsrecht Gebrauch. Das trifft vor allem auf Bereiche zu, in denen Angelegenheiten durch Ländergesetzgebungen nicht wirkungsvoll geregelt werden können oder Regelungen einzelner Länder die Interessen anderer Bundesländer beeinträchtigen. Das Gesetzgebungsrecht des Bundes ist jedoch an die Voraussetzungen des Art. 72 II GG gebunden, damit der Bund nicht alle Kompetenzen ohne weiteres an sich ziehen kann. Zu den Rechtsbereichen der konkurrierenden Gesetzgebung zählen unter anderem:

Rahmengesetzgebung

Bei der Rahmengesetzgebung liegt das Gesetzgebungsrecht grundsätzlich beim
Bund, allerdings darf er hier nur einen ordnenden Rahmen vorgeben, ausführlicher Regelungen müssen den Ländern überlassen bleiben. Allerdings dürfen teilweise auch detaillierte Bestimmungen getroffen werden, solange der Charakter als Rahmengesetz erhalten bleibt. Bereiche der Rahmenkompetenz des Bundes sind unter anderem:

Schaubild zur Gesetzgebung www.bundesregierung.de/dokumente/-,413.564893/PureHtml/dokument.htmwww.bundesregierung.de/dokumente/-,413.564893/PureHtml/dokument.htm
Siehe auch: Gesetzgebungsverfahren, Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive, Judikative, Deutscher Bundestag, Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Free Documentation License.



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