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Gesetzgebungskompetenz in Deutschland
Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und die Fähigkeit, Gesetze zu erlassen. In Deutschland regelt Art. 72 f. des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz.
Laut Grundgesetz haben die Länder das Recht auf Gesetzgebung. Jedoch hat der Bund in folgenden Fällen (teilweise) das Geetzgebungsrecht.
Rechtshinweis
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Free Documentation License. |